Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen veröffentlicht in regelmäßigen Abständen eine Liste zu den aktuellen Bezirksgerichten und Grundbüchern.
Die aktuelle Liste per 03. März 2023 wurde eingearbeitet und steht Ihnen in www.nutzwert.at zur Verfügung.
Der Hauptverband der Gerichtssachverständigen veröffentlicht regelmäßig Empfehlungen für die Ermittlung der Nutzwerte nach dem WEG. Zur Erörterung der zuletzt publizierten Empfehlungen und Abbildung von zwischenzeitlichen Änderungen in der Verkehrsauffassung hat der Hauptverband den Arbeitskreis "Nutzwerte" wieder eingerichtet, der in fünf Arbeitssitzungen aktualisierte Empfehlungen ausgearbeitet hat. Der Arbeitskreis wurde geleitet von Architekt Dipl.-Ing. Roland POPP.
Die neuen Empfehlungen wurden eingearbeitet und stehen Ihnen in www.nutzwert.at zur Verfügung.
Folgende Gesetze wurden aktualisiert:
Aufruf im Portal über den Link Hilfe.
Folgendes Dokument wurde übernommen:
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Im Portal von Nutzwertfestsetzung online über den Link Hilfe stehen ab sofort 2 informative Publikationen zum Thema 'Neufestsetzung überhöhter Nutzwerte und Jahresmietwerte bei Geschäftsräumen' von Herrn Dipl.-Ing. Werner Böhm zur Verfügung.
Wissenswertes vorweg:
Die aktuelle WEG-Novelle 2022 ermöglicht nun unter bestimmten Umständen eine temporär befristete Neufestsetzung der Nutzwerte oder Jahresmietwerte für überproportional hoch bewerteten Geschäftsräume (§ 58g Abs 5 WEG 2002). Eigentümer von Geschäftsräumen bei überhöhten Nutzwerten bzw. Jahresmietwerten können bis Jahresende 2024 einen Antrag auf gerichtliche Neufestsetzung / Herabsetzung stellen. Weiterführende Informationen finden Sie ausschließlich im Portal über den Link Hilfe.
Folgendes Gesetz wurde aktualisiert:
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Im August 2021 wurde die Berechnung der Nutzwerte an die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 8 des WEG 2002 idgF angepasst. Demnach ist der Nutzwert in einer ganzen Zahl auszudrücken, wobei Teilbeträge unter 0,5 ab- und ab 0,5 aufgerundet werden.
Zuschläge für die Ausstattung mit Zubehörobjekten sowie mit offenen Balkonen und Terrassen sind in einer ganzen Zahl auszudrücken; es gilt dabei die Rundungsbestimmung wie zuvor ausgeführt.
Im Detail werden in www.nutzwert.at beim Einzelnutzwert vor der Rundung bis zu drei Kommastellen dargestellt. Nach Anwendung der oben ausgeführten Rundungsbestimmungen wird der gerundete, in einer ganzen Zahl ausgedrückte Einzelnutzwert ausgewiesen.
WICHTIG: Für den Fall, dass Sie bei bestehenden Gutachten (fertiggestellte Gutachten) eine Neufestsetzung der Nutzwerte nach § 9 Abs. 2 WEG 2002 durchführen, kann es in Einzelfällen bei der neuerlichen Durchrechnung zu Rundungsdifferenzen kommen. Diese sind gegebenenfalls einfach zu übernehmen bzw. bei unveränderten Objekten an den Altbestand anzupassen.
Nähere Details dazu finden Sie im Handbuch unter dem Kapitel 9.5.
KARTEIREITER Räume
DIE ANLAGE von einem Raumteil
Wird nur ein Raumteil angelegt, so wird dieser auf die erste Kommastelle hin betrachtet sowie gerundet. D.h. der Einzelnutzwert wird mit drei Kommastellen ohne Rundung ausgegeben und der Gesamtnutzwert wird aufgrund der ersten Kommastelle entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen gerundet.
DIE ANLAGE von mehreren Raumteilen
Werden mehrere Raumteile angelegt, so werden diese auf die dritte Kommastelle hin betrachtet sowie gerundet. D.h. der Einzelnutzwert eines Raumteiles wird mit drei Kommastellen mit kaufmännischer Rundung ausgegeben und der Gesamtnutzwert wird aufgrund der ersten Kommastelle entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen gerundet.
KARTEIREITER Zuschläge und Zubehör
Zuschläge für die Ausstattung mit Zubehörobjekten sowie mit offenen Balkonen und Terrassen sind in einer ganzen Zahl auszudrücken. Weiters ist der Nutzwert anhand der ersten Kommastelle hin zu betrachten sowie zu runden. D.h. Teilbeträge unter 0,5 werden ab- und ab 0,5 aufgerundet.
WICHTIG: Der Nutzwert ist jedoch mindestens mit der Zahl Eins anzusetzen.
KARTEIREITER Räume
Jeder angelegte Raumteil wird auf die erste Kommastelle hin betrachtet sowie gerundet. D.h. der Einzelnutzwert wird mit drei Kommastellen ohne Rundung ausgegeben und der Gesamtnutzwert wird aufgrund der ersten Kommastelle entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen gerundet.
KARTEIREITER Zuschläge und Zubehör
Zuschläge für die Ausstattung mit Zubehörobjekten sowie mit offenen Balkonen und Terrassen sind in einer ganzen Zahl auszudrücken. Weiters ist der Nutzwert anhand der ersten Kommastelle hin zu betrachten sowie zu runden. D.h. Teilbeträge unter 0,5 werden ab- und ab 0,5 aufgerundet.
WICHTIG: Der Nutzwert ist jedoch mindestens mit der Zahl Eins anzusetzen.
Der Bereich Nutzwertberechnung wurde wie folgt optimiert:
Der Bereich Zusammenfassung wurde wie folgt optimiert:
Diese Änderungen betreffen die Karteireiter Räumlichkeit, Räume, Zuschläge sowie Zubehör bei allen WE-Objekten (Detailanlage bzw. tabellarische Anlage) sowie bei der Neufestsetzung.
Das Handbuch wurde aktualisiert. Alle Neuerungen sind dokumentiert. Aufruf im Portal über den Link Hilfe.
Folgende Gesetze wurden aktualisiert:
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Folgende Hilfedokumente wurden aktualisiert:
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NEU: Bei Aktivierung der Checkbox Nummerierung erfolgt die automatische Durchnummerierung der Überschriften im Ausdruck.
Das Handbuch wurde aktualisiert. Alle Neuerungen sind nun dokumentiert. Aufruf im Portal über den Link Hilfe.
Die Neufestsetzung wurde benutzerfreundlich angepasst und folgende Neuerungen stehen nun zur Verfügung:
Bei der Neuanlage einer Sonstigen Selbständigen Räumlichkeit stehen ab sofort die Vorschlagswerte der Unterkategorie zur Auswahl zur Verfügung.
Bei der Neuanlage eines Abstellplatzes KFZ steht ab sofort die Flächeneingabe samt Flächenberechnung zur Verfügung.
Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) wurde aktualisiert. Aufruf im Portal über den Link Hilfe.
Das Handbuch wurde aktualisiert. Alle Neuerungen sind nun dokumentiert. Aufruf im Portal über den Link Hilfe.
In der Hilfe stehen ab sofort informative Publikationen/Artikel zum Thema Nutzwertfestsetzung zur Verfügung. Aufruf im Portal über den Link Hilfe.
Für das Besichtigungsdatum steht Ihnen nun ein Makro '[BES_DATUM_1]' zur Verfügung.
Diese Neuerung wurde dokumentiert. Siehe Makroliste
Ab sofort wird die Mehrfachauswahl von Textbausteinen innerhalb der Textverarbeitung unterstützt.
Ab sofort wird bei der Anlage eines Raumes als Bewertungstyp 'unverändert' automatisiert vorgeschlagen.
Ab sofort wird die erfasste Fläche mit 2 Nachkommastellen ausgewiesen.
Ab sofort wird jede Grundbuchsnummer fünfstellig ausgewiesen.
Die oben genannten Neuerungen wurden dokumentiert. Zum Handbuch
Der Textbaustein Unterlagen / Grundlagen wurde aktualisiert.
Ab sofort steht das Feld Lage zur Verfügung. Bei einer Neuanlage wird das Feld automatisch mit dem Standardwert 'Kein Geschoss' vorbelegt.
Über diese Auswahlliste kann der Ausgabetyp (Word, PDF) gewählt werden.
WICHTIG: Ein fertiggestelltes Gutachten kann nach Word oder PDF, je nachdem welche Einstellung in der Auswahlliste Ausgabe definiert wurde, ausgegeben werden. Das Worddokument kann beliebig weiterbearbeitet werden. Die PDF-Datei kann lediglich mit einem Acrobat Reader betrachtet, jedoch nicht mehr geändert werden.
Gutachten im Entwurf können ausschließlich als PDF-Datei ausgegeben werden. Dieses kann lediglich mit einem Acrobat Reader betrachtet, jedoch nicht mehr geändert werden. Weiters ist die Auswahlliste Ausgabe bei Gutachten im Entwurf nicht sichtbar.
BEACHTEN SIE BITTE: Bei Auswahl Ausgabe Word werden lediglich alle ausgewählten, hochgeladenen Word-Dateien, während bei Ausgabe Pdf alle hochgeladenen Dateien (Word, PDF) ausgegeben werden.
Das Handbuch wurde aktualisiert. Alle Funktionen sind nun dokumentiert. Aufruf im Portal über den Link Hilfe.
NEU: Die Anlage von Räumen wird nun auch beim Abstellplatz KFZ unterstützt.
Praxisfall: Wenn der Abstellplatz KFZ baulich verbunden mit dem z.B. Abstellraum ist, kann dieser nur als Zuschlag berücksichtigt werden. Alternativ könnte der z.B. Abstellraum, welcher baulich mit dem Abstellplatz KFZ verbunden und nur über diesen erreichbar ist, auch ein Anteil des WE-Objektes sein. In diesem Fall ist das Anlegen von Räumen erforderlich.
Für den Bewertungsstichtag sowie für die Behördlichen Genehmigungen steht Ihnen nun ein Makro zur Verfügung.
Diese Neuerungen wurden dokumentiert. Siehe Makroliste
Ab sofort kann im Druckdialog definiert werden, ob die Allgemeinen Angaben sowie der Befund ausgegeben werden sollen.
Das Dokument 'Grundlagen' wurde lt. 4. Auflage von Böhm/Eckharter/Hauswirth/Heindl's "Nutzfläche und Nutzwert im Wohnrecht" aktualisiert. Aufruf im Portal über den Link Hilfe.
Alle Gesetze wurden aktualisiert. Aufruf im Portal über den Link Hilfe.
Ab sofort kann der automatische Tabellenumbruch im Ausdruck gesteuert werden.
Checkbox Tabellen umbrechen ist aktiviert: Die Tabelle wird bei einem Seitenumbruch geteilt, d.h. der erste Teil der Tabelle wird am Ende der Seite eingefügt, der Rest der Tabelle rutscht an den Anfang der Folgeseite.
Checkbox Tabellen umbrechen ist deaktiviert: Hat die Tabelle auf der Seite nicht genügend Platz, dann wird die Tabelle vollständig auf die Folgeseite gelegt.
In der Gruppe System steht Ihnen nun eine Deckblattvorlage für Neufestsetzungen zur Verfügung.
Ab sofort kann eine Überschriftenfarbe für Überschrift 1 - 5 definiert werden.
Das §6-Gutachten steht nun als Textbaustein für individuelle Anpassungen zur Verfügung.
Über die Schaltfläche + Vorschlag erfolgt die Übernahme von Abstrichen / Zuschlägen anhand der Vorschlaglisten gemäß Empfehlungen des Hauptverbandes der Sachverständigen bzw. des Magistrats Wien.
Die oben genannten Neuerungen wurden dokumentiert. Zum Handbuch
Die neue Liste für Bezirksgerichte und Grundbücher mit Änderungen bzw. Aktualisierungen lt. Statistik Austria ist verfügbar.
Ab sofort gibt es ein Handbuch, welches im Portal über den Link Hilfe aufgerufen werden kann. Zum Handbuch
Alle Hilfedokumente wurden einheitlich angepasst bzw. aktualisiert. Aufruf im Portal über den Link Hilfe.
Nutzwertfestsetzung online steht mit nachfolgend angeführten Neuerungen zur Verfügung. Alle Kunden mit laufendem Nutzungsvertrag erhalten das Update automatisch am 15.03.2018.
Direkt zu
Das Uploadlimit wurde von 20 MB auf 50 MB erhöht. Bei Erreichen des Uploadlimits während des Uploads von Dokumenten und Bildern werden Sie nun mittels einer Hinweismeldung informiert (unter Bildern und innerhalb der Textverarbeitung). Sobald das Uploadlimit erreicht wurde, wird der Upload von Dokumenten bzw. Bildern nicht mehr durchgeführt.
Ab sofort können mehrere Bilder und Dokumente gleichzeitig gelöscht werden.
Ab sofort steht eine Mehrfachanlage von Bildern zur Verfügung.
Mit dieser Version wurde eine fortlaufende Bildnummerierung ermöglicht.
Neue Schaltflächen "Alle auswählen" und "Alle abwählen".
Die Standardschattierung wurde angepasst.
NEU: Druckeinstellungen sind nun gutachtenübergreifend, d.h. all Ihre Druckeinstellungen werden nun gespeichert.
Die dynamische Spaltenbreite wurde auf eine fixe Spaltenbreite mit Textumbruch geändert, um Darstellungsproblemen vorzubeugen. Weiters wurde die Mindesttextgröße auf 10 pt geändert.
Beim Ausdruck werden nun bei der Nutzflächenberechnung die Flächen rechtsbündig dargestellt.
Die maximale Auflösung (Bildskalierung) wurde angepasst, was zu einer optimalen Bilddarstellung innerhalb der Textverarbeitung führt.
Wiederherstellung von gelöschten Gutachten (unter Spalte "Gelöscht").
Die Systemtextbausteine wurden angepasst.