Aktualisierung des gesetzlichen Pflegegeldes auf Basis der Pflegestufen per 01.01.2024.
Die neue amtliche Sterbetafel 2020/2022 der Statistik Austria liegt nunmehr vor und steht in der Softwarelösung Liegenschaftsbewertung SC zur Verfügung.
WICHTIG: Hierbei handelt es sich um ein Data-Update, das beim allerersten Start des Tages von der Softwarelösung Liegenschaftsbewertung SC automatisch eingespielt wird.
Für den Import der neuen Bezirksgerichtsdatei in die Softwarelösung Liegenschaftsbewertung SC gehen Sie bitte so vor:
WICHTIG: Die Bezirksgerichtsdatei weist automatisch die erforderliche Struktur auf - die Struktur daher bitte nicht ändern bzw. die Datei neu abspeichern. Bitte beachten Sie ggf. bei manuellen Änderungen an der Datei, dass diese im Format 'UTF-8' (CSV (Trennzeichen-getrennt)) gespeichert wird, um Probleme mit Umlauten oder Sonderzeichen zu vermeiden. Für jeden Mandanten (dies betrifft Banken) muss dieser Import vorgenommen werden. Der Import muss von einem Administrator vorgenommen werden.
Aktualisierung des gesetzlichen Pflegegeldes auf Basis der Pflegestufen per 01.01.2023.
Ab sofort steht Ihnen neben Firefox und Internet Explorer der Browser Chromium zur Verfügung. Dieser kann in der Wartung / Eintrag Systemeinstellungen / Karteireiter Einstellungen im Auswahlfeld Browser eingestellt werden. Über diese Browserauswahl werden die Sprengnetter Weboberflächen (Objektrating, Vergleichspreise etc.) ausgeführt.
Wichtig: Sollten beim gewählten Browser Probleme auftreten, ändern Sie bitte Ihre Auswahl entsprechend.
Im Filter Bewertung gibt es neue Felder:
Im Filter Gebäude gibt es ein neues Feld:
Im Filter Ertragsobjekt gibt es ein neues Feld:
Im Filter Vergleichsobjekt gibt es ein neues Feld:
Das aktualisierte Handbuch steht hier zum Download zur Verfügung.
Für das Zusatzmodul Automatische Neubewertung stehen folgende Neuerungen zur Verfügung:
Das aktualisierte Handbuch steht hier zum Download zur Verfügung.
Der bisherige Ausdruck von durchgeführten automatischen Neubewertungen wird durch ein neues Erscheinungsbild ersetzt. Das Hauptaugenmerkt liegt auf einer besseren Nachvollziehbarkeit der Wertanpassungen.
Je nach Umfang der basierenden Hauptbewertung enthält der neue Ausdruck sämtliche Informationen zu resultierenden Wertänderungen - sowohl auf Kapitelebene (Zusammenfassung für die Nachvollziehbarkeit), als auch auf Einzelobjektebene (Detailauflistung mit z.B. Gebäudeteilen, Bauwerten, dinglichen Lasten, etc.).
Hier ein Überblick der Wertänderungen auf Einzelobjektebene:
Grundstücksebene:
Gebäudeebene:
Ertragsobjektebene:
Vergleichsobjektebene:
Ebene der dinglichen Rechte:
Ebene der dinglichen Lasten:
Im Karteireiter ESG können Sie die Energieeffizienzkennzahlen einer Immobilie, die aus einem vorliegenden Energieausweis zu entnehmen sind, erfassen. Diese werden im Anschluss an das jeweilige Objekt im Ausdruck ausgegeben.
Der Karteireiter ESG steht Ihnen auf Gebäude-, Ertrags- sowie Vergleichsobjektsebene zur Verfügung.
Ab sofort kann der Zerschlagungswert auf Übersichtsebene / Karteireiter Verkehrswert in der Gruppe Zerschlagungswert erfasst werden.
Wichtiges zum Zerschlagungswert:
Liquidationswert (auch: Liquidationserlös, Zerschlagungswert) ist in der Wirtschaft der Erlös, der bei der Auflösung oder Liquidation von Unternehmen durch die Veräußerung aller Vermögensgegenstände erzielt werden kann.
Als Basis für die Berechnung wird der gerundete Verkehrswert herangezogen, die Berücksichtigung des Zerschlagungswertes erfolgt als Prozentsatz.
Folgende Handbücher wurden aktualisiert:
Diese Dokumente stehen zum Download zur Verfügung.
Im Filter Bewertung gibt es neue Felder:
Das aktualisierte Handbuch steht hier zum Download zur Verfügung.
Dieser steht sowohl in der Softwarelösung Liegenschaftsbewertung SC, Zusatzmodul Bewertungsassistent, Immobilienpreisspiegel (Aufruf über Symbolleiste Start / Extras) sowie Automatische Neubewertung zur Verfügung.
WICHTIG: Hierbei handelt es sich um ein Data-Update, das beim allerersten Start des Tages von der Softwarelösung Liegenschaftsbewertung SC automatisch eingespielt wird.
Per 02.12.2020 ist eine neue Liste für Bezirksgerichte und Grundbücher verfügbar, die mit diesem Update automatisch enthalten ist. Die Änderungen bzw. Aktualisierungen lt. Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen sind nun enthalten.
Vorgehensweise für manuellen Import
Für den Import der neuen Bezirksgerichtsdatei in die Softwarelösung Liegenschaftsbewertung SC gehen Sie bitte so vor:
WICHTIG: Die Bezirksgerichtsdatei weist automatisch die erforderliche Struktur auf - die Struktur daher bitte nicht ändern bzw. die Datei neu abspeichern. Bitte beachten Sie ggf. bei manuellen Änderungen an der Datei, dass diese im Format 'UTF-8' (CSV (Trennzeichen-getrennt)) gespeichert wird, um Probleme mit Umlauten oder Sonderzeichen zu vermeiden. Für jeden Mandanten (dies betrifft Banken) muss dieser Import vorgenommen werden. Der Import muss von einem Administrator vorgenommen werden.
Folgende Handbücher, Makrolisten sowie Anleitungen wurden aktualisiert:
Diese Dokumente stehen zum Download zur Verfügung.
In der deutschen sowie englischen Version wurde die aktualisierte Hilfe zugewiesen.
Für das Zusatzmodul Automatische Neubewertung steht die Version 2 zur Verfügung. Die Neuerungen im Detail:
Das aktualisierte Handbuch steht hier zum Download zur Verfügung.
Dieser steht sowohl in der Softwarelösung Liegenschaftsbewertung SC, Zusatzmodul Bewertungsassistent, Immobilienpreisspiegel (Aufruf über Symbolleiste Start / Extras) sowie Automatische Neubewertung zur Verfügung.
Aktualisierung des gesetzlichen Pflegegeldes auf Basis der Pflegestufen per 01.01.2020.
Alle Begrifflichkeiten in der Softwarelösung Liegenschaftsbewertung SC verhalten sich gesetzeskonform zur ÖNORM B 1802-1. Neue Begrifflichkeiten wurden implementiert. Hier ein kleiner Auszug daraus:
Bezeichnung ALT | Bezeichnung NEU |
Grundstücksebene | |
Grundwert | Bodenwert |
Gebäudeebene | |
Gebäudewert | Bauwert des Gebäudes |
Ertragsobjektebene | |
Bodenwertverzinsung | Verzinsung des Bodenwerts |
Bewirtschaftungskosten | Bewirtschaftungsaufwand |
Instandhaltungskosten vom Neuherstellungswert | Instandhaltungskosten vom Neubauwert |
Gebäudereinertrag | Jahresreinertrag der baulichen Anlage |
Liegenschaftszins | Kapitalisierungszins |
DCF-Verfahren | |
Zinssatz | Diskontierungszinssatz |
fiktiver Veräußerungserlös | Barwert des fiktiven Veräußerungserlös |
In Liegenschaftsbewertung SC können Sie darüber hinaus Begrifflichkeiten ganz einfach und rasch über die Wartung / Eintrag Personalisierung Begrifflichkeiten an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen (z.B. für Gutachten im Ausland oder z.B. speziell für Beleihungswerte) und Ihren Gutachten somit - neben der Entsprechung der gesetzlichen Vorgaben - einen individuellen Charakter verleihen.
Eine weitere Änderung auf Basis der neuen ÖNORM betrifft das Berechnungsschema im Sachwertverfahren, konkret die Berechnung von Baumängeln bzw. sonstiger Abwertungen.
Nach dem Schema der alten ÖNORM wurden alle Abwertungen VOR der Alterswertminderung angeführt, lediglich die Umsatzsteuer wurde bei Bedarf nach der Alterswertminderung hinzugerechnet.
Entsprechend der Vorgaben der neuen ÖNORM werden nun Baumängel, Bauschäden bzw. sonstige Abwertungen NACH der Alterswertminderung angeführt. Die Umsatzsteuer wird nicht mehr erwähnt.
Dieser Neuerung wurde in der Softwarelösung Liegenschaftsbewertung SC insofern Rechnung getragen, als dass im Berechnungsschema des Sachwertverfahrens vor der Alterswertminderung an Stelle der zuvor eindeutig ausgewiesenen Position für Baumängel und Bauschäden eine neutrale Position namens „Abwertung Neubauwert“ eingeführt wurde. Für eine prozentuale Erfassung dieser Position dient als Berechnungsbasis der Neubauwert.
Das umgestellte Schema im Sachwertverfahren entspricht somit der neuen ÖNORM, kann aber auch für alle andersartigen Abläufe verwendet werden. Als Anwender verfügen Sie somit über maximale Sicherheit wie auch Flexibilität.
Nach einer allfälligen Wertminderung infolge Alters besteht des Weiteren die Möglichkeit, eine Abwertung bei den Objektkosten vorzunehmen, lt. aktueller ÖNORM z.B. infolge Schäden, Mängel und rückgestauten Reparaturbedarfs. Für eine prozentuale Erfassung dieser Position dienen als Berechnungsbasis die Objektkosten.
Sowohl unter der Position „Abwertung Neubauwert“ wie auch unter der Position „Abwertung Objektkosten“ stehen Ihnen die Assistentenrichtwerte (anteilige Prozentsätze der Gewerke in der Neuerrichtung), welche bisher nur unter Baumängel, Schäden aufzurufen waren, zur Verfügung.
Diese Positionen sind nun neutral definiert und können somit effektiver und ÖNORM-konform verwendet werden.
Beim Ertragswertverfahren wurde die ÖNORM insofern aktualisiert, als dass nun beide zulässige Rechenmethoden enthalten sind, dh. die Bodenwertverzinsung kann gleich zu Beginn oder am Ende der Ertragswertberechnung durchgeführt werden.
METHODE 1 |
Reinertrag der Liegenschaft |
- Bodenwertverzinsung |
x Vervielfältiger |
+ Bodenwert |
= Ertragswert |
METHODE 2 |
Reinertrag der Liegenschaft |
x Vervielfältiger |
+ abgezinster Bodenwert |
= Ertragswert |
Wussten Sie, dass Sie beide Rechenschemata bereits seit Jahren in Liegenschaftsbewertung SC abbilden können?
Folgende Makros stehen Ihnen nun zur Verfügung:
Diese Neuerungen wurden dokumentiert. Siehe Makroliste
Dieser steht sowohl in der Softwarelösung Liegenschaftsbewertung SC, Zusatzmodul Bewertungsassistent, Immobilienpreisspiegel (Aufruf über Symbolleiste Start / Extras) sowie Automatische Neubewertung zur Verfügung.
Der Immobilienpreisspiegel 2019 wurde strukturell zum Großteil grundlegend geändert. Die bis zum Jahr 2018 gültigen Strukturen wurden wie folgt in die neuen Strukturen migriert. Nicht erwähnte Objektarten (Geschäftslokale Mieten, Baugrundstücke für freistehende Einfamilienhäuser, Grundstücke Betriebsansiedlung) wurden keiner Migration unterzogen.
Wichtiges für die Zusammenarbeit zwischen Bankinstituten & externen Gutachtern:
Bei einer Zusammenarbeit mit Bankinstituten ist es erforderlich, dass sowohl Sie als auch das Institut diese neue Version inkl. Immobilienpreisspiegel 2019 (mindestens Version 5.0.0.15028) im Einsatz haben. Ein Datenaustausch (Export / Import von Bewertungen) ist ansonsten nicht möglich oder könnte zu verfälschten Daten in Bezug auf den Immobilienpreisspiegel 2019 führen.
Büroflächen Mieten
Alte Kategoriebezeichnung
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Neue Kategoriebezeichnung
|
einfacher Nutzungswert
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Nebenlage - brauchbarer Zustand
|
guter Nutzungswert
|
1b-Lage - brauchbarer Zustand
|
sehr guter Nutzungswert
|
1a-Lage - brauchbarer Zustand
|
Eigentumswohnungen - Erstbezug
Alte Kategoriebezeichnung | Neue Kategoriebezeichnung |
mäßige Wohnlage-einfacher Wohnwert mäßige Wohnlage-mittlerer Wohnwert mäßige Wohnlage-guter Wohnwert | mäßige Wohnlage – bis 100 m² - durchschnittlicher Wohnwert |
mäßige Wohnlage-sehr guter Wohnwert | mäßige Wohnlage – bis 100 m² - sehr guter Wohnwert |
normale Wohnlage-einfacher Wohnwert normale Wohnlage-mittlerer Wohnwert normale Wohnlage-guter Wohnwert | normale Wohnlage – bis 100 m² - durchschnittlicher Wohnwert |
normale Wohnlage-sehr guter Wohnwert | normale Wohnlage – bis 100 m² - sehr guter Wohnwert |
gute Wohnlage-einfacher Wohnwert gute Wohnlage-mittlerer Wohnwert gute Wohnlage-guter Wohnwert | gute Wohnlage – bis 100 m² - durchschnittlicher Wohnwert |
gute Wohnlage-sehr guter Wohnwert | gute Wohnlage – bis 100 m² - sehr guter Wohnwert |
sehr gute Wohnlage-einfacher Wohnwert sehr gute Wohnlage-mittlerer Wohnwert sehr gute Wohnlage-guter Wohnwert | sehr gute Wohnlage – bis 100 m² - durchschnittlicher Wohnwert |
sehr gute Wohnlage-sehr guter Wohnwert | sehr gute Wohnlage – bis 100 m² - sehr guter Wohnwert |
Gebrauchte Eigentumswohnungen
Alte Kategoriebezeichnung | Neue Kategoriebezeichnung |
mäßige Wohnlage-einfacher Wohnwert | mäßige Wohnlage – einfacher Wohnwert |
mäßige Wohnlage-mittlerer Wohnwert mäßige Wohnlage-guter Wohnwert | mäßige Wohnlage – durchschnittlicher Wohnwert |
mäßige Wohnlage-sehr guter Wohnwert | mäßige Wohnlage – sehr guter Wohnwert |
normale Wohnlage-einfacher Wohnwert | normale Wohnlage – einfacher Wohnwert |
normale Wohnlage-mittlerer Wohnwert normale Wohnlage-guter Wohnwert | normale Wohnlage – durchschnittlicher Wohnwert |
normale Wohnlage-sehr guter Wohnwert | normale Wohnlage – sehr guter Wohnwert |
gute Wohnlage-einfacher Wohnwert | gute Wohnlage – einfacher Wohnwert |
gute Wohnlage-mittlerer Wohnwert gute Wohnlage-guter Wohnwert | gute Wohnlage – durchschnittlicher Wohnwert |
gute Wohnlage-sehr guter Wohnwert | gute Wohnlage – sehr guter Wohnwert |
sehr gute Wohnlage-einfacher Wohnwert | sehr gute Wohnlage – einfacher Wohnwert |
sehr gute Wohnlage-mittlerer Wohnwert sehr gute Wohnlage-guter Wohnwert | sehr gute Wohnlage – durchschnittlicher Wohnwert |
sehr gute Wohnlage-sehr guter Wohnwert | sehr gute Wohnlage – sehr guter Wohnwert |
Mietwohnungen für welche die Mietzinsobergrenzen gem. § 16 Abs 2 MRG nicht gelten
Alte Kategoriebezeichnung | Neue Kategoriebezeichnung |
mittlerer Wohnwert / bis 60 m² | normale Wohnlage – brauchbarer Zustand – bis 50 m² |
mittlerer Wohnwert / ab 60 m² | normale Wohnlage – brauchbarer Zustand – ab 50 m² |
guter Wohnwert / bis 60 m² | gute Wohnlage – brauchbarer Zustand – bis 50 m² |
guter Wohnwert / ab 60 m² | gute Wohnlage – brauchbarer Zustand – ab 50 m² |
sehr guter Wohnwert / bis 60 m² | sehr gute Wohnlage – brauchbarer Zustand – bis 50 m² |
sehr guter Wohnwert / ab 60 m² | sehr gute Wohnlage – brauchbarer Zustand – ab 50 m² |
Folgende Handbücher wurden aktualisiert:
Diese Dokumente stehen zum Download zur Verfügung.
Neue Kennzahl - Verkehrswert nach Fertigstellung
Im Filter Bewertung gibt es ein neues Feld 'Verkehrswert_nach_Fertigstellung'.
Das aktualisierte Handbuch steht hier zum Download zur Verfügung
Folgende Handbücher, Makrolisten sowie Anleitungen wurden aktualisiert:
Diese Dokumente stehen zum Download zur Verfügung.
In der deutschen Version wurde die aktualisierte Hilfe zugewiesen.
Bei der Mehrfachanlage von Dokumenten wurden zwar die Dokumente unter dem Karteireiter Dokumente auf Bewertungsebene angelegt und richtig betitelt, jedoch beim Export hatten alle dieselbe Größe und es handelte sich immer nur um das erste eingefügte Dokument.
Dieses Fehlverhalten wurde nun behoben.
Dieser steht sowohl in der Softwarelösung Liegenschaftsbewertung SC, Zusatzmodul Bewertungsassistent, Immobilienpreisspiegel (Aufruf über Symbolleiste Start / Extras) sowie Automatische Neubewertung zur Verfügung.
Am 24. September 2015 wurde vom Niederösterreichischen Landtag die Auflösung des Bezirks Wien-Umgebung beschlossen. Die Änderung wurde mit 01.01.2017 wirksam und die Landesregierung hat die Neuzuteilung der Gemeinden auf die angrenzenden Bezirke durchgeführt:
Automatisierte Konvertierung im Zusatzmodul Automatische Neubewertung
Bei einer Automatischen Neubewertung dient meist die gesetzte Immobilienpreis-Referenz als Basis für die Neubewertung. Hier wird der alte Referenzpreis (z.B. 2016) mit dem aktuellen Referenzpreis für die entsprechenden Auswahlen (Bezirk, Objektart, Qualität etc.) verglichen und die prozentuelle Abweichung dann auf den Preis pro m² (o.ä.) angewendet.
Im Zusatzmodul Automatische Neubewertung wurde nun an der Stelle "markierte Bewertungen automatisch neubewerten" vorher ein Konvertierungsschritt eingebaut, welcher ausschließlich in der resultierenden (neuen) Bewertung versucht, Immobilienpreis-Referenzen mit "Wien-Umgebung" vor der gerechneten Neuberechnung zu ermitteln. Das Ganze erfolgt anhand dem Konstrukt PLZ/Ort/Adresse der Liegenschaft. Die Ausgangsbewertung bleibt unverändert.
Dazu ein Beispiel (Immobilienpreisspiegel-Baugrundstück, Liegenschaft liegt in 3400 Klosterneuburg):
Sollte eine Anpassung bezüglich Thema "Wien-Umgebung" in der Automatischen Neubewertung erfolgen, wird dies bei der entsprechenden Zeile im Ausdruck als Dokumentation hinterlegt (siehe Automatische Neubewertung-Historie).
Ab sofort können zu einer Bewertung beliebig viele Dokumente (z. B. digitalisierte Baupläne, Katastermappe etc.) angelegt werden. Dies erfolgt in der Gruppe Dokumente.
WICHTIG: Bei Anlage von Dokumenten wird beim Export lediglich ein PDF-Dokument generiert. Der Export nach Word wird nicht unterstützt.
Die aktualisierten Handbücher stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung:
Das aktualisierte Handbuch steht hier zum Download zur Verfügung
Für den Import der neuen Bezirksgerichtsdatei in die Softwarelösung Liegenschaftsbewertung SC gehen Sie bitte so vor:
WICHTIG: Die Bezirksgerichtsdatei weist automatisch die erforderliche Struktur auf - die Struktur daher bitte nicht ändern bzw. die Datei neu abspeichern. Bitte beachten Sie ggf. bei manuellen Änderungen an der Datei, dass diese im Format 'UTF-8' (CSV (Trennzeichen-getrennt)) gespeichert wird, um Probleme mit Umlauten oder Sonderzeichen zu vermeiden. Für jeden Mandanten (dies betrifft Banken) muss dieser Import vorgenommen werden. Der Import muss von einem Administrator vorgenommen werden.
Der Barwertfaktor einer lebenslang jährlich vorschüssigen Leibrente (Sterbetafelfaktor) wird entweder auf Basis der veröffentlichten Rentenbarwertfaktor-Tabelle der Statistik Austria oder mit Hilfe einer finanzmathematischen Formel (siehe Seite 547) auf Grundlage der von der Statistik Austria veröffentlichten Absterbeordnung der jeweiligen Sterbetafel ermittelt. Die zweite Variante wird in der Softwarelösung Liegenschaftsbewertung SC angewendet. Das Ergebnis der Formelberechnung kann daher minimal zum veröffentlichten Barwertfaktor abweichen. Siehe auch Beispiel Rentenbarwertfaktorberechnung Seite 547, 548.
Quelle: Immobilienbewertung Österreich, Bienert / Funk, 3. aktualisierte und erweiterte Auflage 2014, Seite 546 ff
Weiterentwicklung und Verbesserungen an der Oberfläche sowie im Ausdruck.
Ein Fehlverhalten bei der Ertragswertberechnung bei der Objektart 'Eigentumswohnung Sachwert' wurde behoben.
Ein Fehlverhalten bei der Pflegeleistungsberechnung (ältere Personen) wurde behoben.
Die Ausdrucksproblematik wurde behoben.
Die Umfeldanalyse (Mikrolage) wurde umgestellt.
NEU: WKO-Immobilienpreisspiegel 2017
Dieser steht sowohl in der Softwarelösung Liegenschaftsbewertung SC, Zusatzmodul Bewertungsassistent sowie Automatische Neubewertung zur Verfügung.
Für den Import der neuen Bezirksgerichtsdatei in die Softwarelösung Liegenschaftsbewertung gehen Sie bitte so vor:
Hinweise: Die Bezirksgerichtsdatei weist automatisch die erforderliche Struktur auf - die Struktur daher bitte nicht ändern bzw. die Datei neu abspeichern. Bitte beachten Sie ggf. bei manuellen Änderungen an der Datei, dass diese im Format 'UTF-8' (CSV (Trennzeichen-getrennt)) gespeichert wird, um Probleme mit Umlauten oder Sonderzeichen zu vermeiden. Für jeden Mandanten (dies betrifft Banken) muss dieser Import vorgenommen werden. Der Import muss von einem Administrator vorgenommen werden.
Aktualisierte Dokumente stehen zum Download zur Verfügung.
Bei Anlage einer Bewertung (Objektkategorie Eigentumswohnung / Einfamilienhaus) im Basel II Assistenten wird automatisch im Hintergrund der lageübliche Verkehrswert ermittelt. Vor Betätigung der Schaltfläche Fertigstellen wird die Differenz zwischen errechnetem Verkehrswert (Basel II Bewertung) und lageüblichem Verkehrswert (Hintergrundberechnung) als Zu- bzw. Abschlag eingerechnet.
In der Wartung / Eintrag Systemeinstellungen / Karteireiter Kultur kann nun das Zahlen- bzw. Datumsformat für die Oberfläche der Softwarelösung Liegenschaftsbewertung SC sowie den Ausdruck definiert werden.
Wichtig: Es handelt sich hier um die aktuell gültigen Standardformate. Änderungen sollten daher nur mit Bedacht durchgeführt werden!
NEU: Speicherung der angelegten Bilder in der Datenbank im PNG.Format anstelle BMP.Format.
Ab sofort kann zusätzlich zur klassischen Standardbewertung innerhalb der Übersichtsebene / Karteireiter Verkehrswert die Hedonische Bewertung erfasst werden.
Wichtig: Die Hedonische Bewertung steht ausschließlich bei privaten Wohnimmobilien (Liegenschaftskategorie "Einfamilienhaus" sowie "Eigentumswohnung") zur Verfügung. Es steht Ihnen aber frei weitere Liegenschaftstypen für die hedonische Bewertung freizuschalten. Dies erfolgt in der Wartung / Kategorien / Liegenschaftstypen / Auswahlliste Hedonischer Typ.
Dieses Zusatzmodul ist kostenpflichtig und muss separat lizenziert werden. Nähere Informationen zur Hedonischen Bewertung finden Sie im Handbuch Hedonische Bewertung.
Hier sind Einstellungen für die Ermittlung sowie Ausgabe der Hedonischen Bewertung zu setzen.
Bitte beachten Sie: Dieser Eintrag ist immer sichtbar, unabhängig davon, ob Sie das Zusatzmodul Hedonische Bewertung erworben haben oder nicht.
Dieses Zusatzmodul ist weiters kostenpflichtig und muss separat lizenziert werden.
Aktualisierte Dokumente stehen zum Download zur Verfügung
NEU: WKO-Immobilienpreisspiegel 2016
Dieser steht sowohl in der Softwarelösung Liegenschaftsbewertung, Zusatzmodul Bewertungsassistent sowie Automatische Neubewertung zur Verfügung.
Fehlverhalten bei der Druckausgabe wurden behoben.
Aktualisierte Dokumente stehen zum Download zur Verfügung
Anpassung der Höhe der Pflegestunden sowie des Pflegegeldes gemäß Bundesgesetzblatt.
Erweiterung der Anteile von sieben auf acht Stellen.
NEU: Sterbetafel Deutschland 2012 - 2014
NEU: Indizes 2016
Ein Fehlverhalten bei den deutschen Grundbüchern wurde behoben.
Für das Zusatzmodul "AQR (Asset quality review)" steht folgendes aktualisiertes Dokument zum Download zur Verfügung.
Aktualisierte Handbücher stehen zum Download zur Verfügung.
Weiterentwicklung und Verbesserung der Adressvalidierung. Der Ausdruck wurde angepasst bzw. verbessert.
NEU: Der Aufruf der Hedonischen Bewertung steht nun auf Übersichtsebene zur Verfügung.
NEU: Dingliche Rechte sowie dingliche Lasten können nun bei der Hedonischen Bewertung berücksichtigt werden.
Das aktualisierte Handbuch steht HIER zum Download zur Verfügung.
Aktualisierte Handbücher für Liegenschaftsbewertung SC stehen zum Download zur Verfügung.
Weiterentwicklung und Verbesserung der Adressvalidierung.
Verbesserungen in der Oberfläche.
Im Ausdruck wird ein Map-Image mit allen vorhandenen Vergleichspreisen ausgegeben.
Die aktualisierten Handbücher stehen zum Download zur Verfügung
Der von der Wirtschaftskammer Österreich herausgegebene Immobilienpreisspiegel 2011 steht ab der Version 4.2.1 Build 3562 zur Verfügung.
Ab der Version 4.2.1 (Build 3242) haben Sie die Möglichkeit zu jeder im System erfassten Nation eine personalisierte Liste von Postleizahlen und Orten einzupflegen.
In der Wartung der Nationen (Wartung - Postleitzahlen, Ortschaften - Wartung der Nationen - Auswahl einer Nation) haben Sie die Möglichkeit zu gewählter Nation eine CSV-Liste zu exportieren bzw. einzuspielen.
Tipp zur Anwendung: Durch den Export einer Liste erhalten Sie automatisch die erforderliche Struktur in der CSV-Datei. Bearbeiten Sie dann die Datei und spielen Sie anschließen über die Funktion 'Liste einspielen...' wieder ein.
Technische Information: Die CSV-Datei muss im Format UTF-8 kodiert sein.
Der von der Wirtschaftskammer Österreich herausgegebene Immobilienpreisspiegel 2009 wurde eingearbeitet und steht ab sofort sowohl im Basel II Assistenten, wie auch in der Professionalversion zur Verfügung. Die Preise des Immobilienpreisspiegels (2001 - 2008) können nicht nur vorgeschlagen werden, sondern auch in der Professionalversion über die Menüoption "? / Immobilienpreisspiegel" recherchiert werden.