Ab sofort können Sie die Höhe eines zeitlich begrenzten Wohnrechts berechnen. Diese Berechnung finden Sie im Kapitel Rechte und Lasten / Unterkapitel Wohnrecht.
Es wurden die aktuellen Baupreisindizes der Statistik Austria (4. Quartal 2022) berücksichtigt.
Es wurden die aktuellen Baupreisindizes der Statistik Austria (4. Quartal 2022) berücksichtigt.
Es wurden die aktuellen Baupreisindizes der Statistik Austria (4. Quartal 2022) berücksichtigt.
Bei den Berechnungen zur Ermittlung der Normalherstellungskosten wurden die aktuellen Baupreisindizes der Statistik Austria (4. Quartal 2022) berücksichtigt.
Aktualisierung des gesetzlichen Pflegegeldes auf Basis der Pflegestufen per 01.01.2023.
Dies wurde berücksichtigt bei folgenden Berechnungen:
Weiters wurde das Feld 'Erhaltenes Pflegegeld' für eine individuelle Eingabe geöffnet. Dadurch können Berechnungen zu einem früheren Stichtag problemlos durchgeführt werden.
Diese Berechnung wurde gelöscht.
Es wurden die aktuellen Baupreisindizes der Statistik Austria (3. Quartal 2022) berücksichtigt.
Es wurden die aktuellen Baupreisindizes der Statistik Austria (3. Quartal 2022) berücksichtigt.
Es wurden die aktuellen Baupreisindizes der Statistik Austria (3. Quartal 2022) berücksichtigt.
Bei den Berechnungen zur Ermittlung der Normalherstellungskosten wurden die aktuellen Baupreisindizes der Statistik Austria (3. Quartal 2022) berücksichtigt.
Es wurden die aktuellen Baupreisindizes der Statistik Austria (2. Quartal 2022) berücksichtigt.
Es wurden die aktuellen Baupreisindizes der Statistik Austria (2. Quartal 2022) berücksichtigt.
Es wurden die aktuellen Baupreisindizes der Statistik Austria (2. Quartal 2022) berücksichtigt.
Bei den Berechnungen zur Ermittlung der Normalherstellungskosten wurden die aktuellen Baupreisindizes der Statistik Austria (2. Quartal 2022) berücksichtigt.
Es wurden die aktuellen Baupreisindizes der Statistik Austria (1. Quartal 2022) berücksichtigt.
Es wurden die aktuellen Baupreisindizes der Statistik Austria (1. Quartal 2022) berücksichtigt.
Es wurden die aktuellen Baupreisindizes der Statistik Austria (1. Quartal 2022) berücksichtigt.
Bei den Berechnungen zur Ermittlung der Normalherstellungskosten wurden die aktuellen Baupreisindizes der Statistik Austria (1. Quartal 2022) berücksichtigt.
Mit dieser Berechnung kann der Richtwertmietzins berechnet werden (Verlinkung auf den Servicerechner der MA25).
Der Aufruf dieser Berechnung erfolgt ausschließlich über Ihren Standardbrowser. Um mit dem Immobilienmanager Plus! weiter zu arbeiten, wechseln Sie bitte manuell in die Softwarelösung zurück.
Der Aufruf der Was ist neu?-Seite erfolgt nun ausschließlich über Ihren Standardbrowser. Um mit dem Immobilienmanager Plus! weiter zu arbeiten, wechseln Sie bitte manuell in die Softwarelösung zurück.
Aktualisierung des gesetzlichen Pflegegeldes auf Basis der Pflegestufen per 01.01.2022.
Dies wurde berücksichtigt bei folgenden Berechnungen:
Aktualisierung der Richtwertmietzinsen per 01.04.2022.
Dies wurde berücksichtigt bei folgenden Berechnungen:
Die Berechnung wurde mit den aktuellen Kategoriemietzinsen (ab 01.04.2022) aktualisiert.
Die Berechnung wurde mit den aktuellen Mieten nach § 45 (EVB-Mietzins) (ab 01.04.2022) aktualisiert.
Die Berechnung wurde gemäß den aktuellen Bestimmungen und Richtwerten (ab 01.04.2022) angepasst.
Die Berechnung wurde gemäß den aktuellen Bestimmungen und Richtwerten (ab 01.04.2022) angepasst.
Es wurden die aktuellen Baupreisindizes der Statistik Austria (3. und 4. Quartal 2021) berücksichtigt.
Bei den Berechnungen zur Ermittlung der Normalherstellungskosten wurden die aktuellen Baupreisindizes der Statistik Austria (3. und 4. Quartal 2021) berücksichtigt.
Bei sämtlichen Berechnungen mit Leibrenten, Verbindungsrenten, Rechte und Lasten wurde die jährliche Sterbetafel 2020 integriert. Als amtliche Sterbetafel ist jedoch nach wie vor die Sterbetafel 2010/2012 heranzuziehen.
Bei den Renditeberechnungen 'DCF-Simulation mit Annuität' kann die Laufzeit nun bis 35 Jahre (bisher nur 20 Jahre) berücksichtigt werden.
Die UDRB-Jahresdurchschnittswerte vom Jahr 2020 und 2021 wurden ergänzt.
Es wurden die aktuellen Baupreisindizes der Statistik Austria (2. und 3. Quartal 2021) berücksichtigt.
Bei den Berechnungen zur Ermittlung der Normalherstellungskosten wurden die aktuellen Baupreisindizes der Statistik Austria (2. und 3. Quartal 2021) berücksichtigt.
Die Instandhaltungskosten können nun entweder addiert oder subtrahiert werden.
Ergänzung der Auswahlliste Art um die Kategorie 'gebraucht'.
Die Bezeichnung der wertbeeinflussenden Umstände kann nun berücksichtigt werden.
Aktualisierung der Kleinunternehmergrenze auf € 35.000,--.
Es wurden die aktuellen Baupreisindizes der Statistik Austria (1. Quartal 2021) berücksichtigt.
Bei den Berechnungen zur Ermittlung der Normalherstellungskosten wurden die aktuellen Baupreisindizes der Statistik Austria (1. Quartal 2021) berücksichtigt.
Es wurden die aktuellen Baupreisindizes der Statistik Austria (4. Quartal 2020) berücksichtigt.
Bei den Berechnungen zur Ermittlung der Normalherstellungskosten wurden die aktuellen Baupreisindizes der Statistik Austria (4. Quartal 2020) berücksichtigt.
Aktualisierung des gesetzlichen Pflegegeldes auf Basis der Pflegestufen per 01.01.2021.
Pflegewahrscheinlichkeit in % gem. Statistik Austria wird als neue Standardtabelle hinterlegt. Die bisherige Tabelle gem. National Center for Health Statistics steht weiterhin zur Auswahl zur Verfügung.
Die Hilfe wurde aktualisiert.
Neuherstellungskosten für Wohnbauten gemäß Empfehlungen des Hauptverbands der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs (SV-Heft 2/2019, 2/2020)
Bei dieser Berechnung werden die Herstellungskosten von Wohngebäuden auf Basis der Wohnnutzfläche (WNFL) ermittelt. Dabei werden folgende Parameter berücksichtigt:
Auf Basis der ausgewählten Parameter werden die Tabellenwerte automatisch in die Berechnung übernommen. Mit Hilfe der Anpassungs- und Korrekturfaktoren können die individuellen Verhältnisse des zu bewertenden Objekts berücksichtigt werden.
Die Einstufung der Ausstattungsqualität (normal, gehoben oder hochwertig) ist bei der automatisierten Ermittlung der Tabellenwerte maßgeblich. Mit der Berechnung können Sie sachverständig die Beurteilung (normal, gehoben oder hochwertig) pauschal auswählen. Sie können aber auch optional mit Hilfe der detaillierten Aufgliederung der einzelnen Gebäudeteile mit der Gebäudeteil-Gewichtung in % für jeden Gebäudeteil die Einstufung individuell vornehmen und so die Ausstattungsqualität für das gesamte Gebäude ermitteln.
Die hinterlegten Tabellenwerte auf Basis des Bundeslands, Region und Ausstattungsqualität werden einmal im Jahr vom Hauptverband der gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen veröffentlicht und stehen immer in aktueller Form in dieser Softwarelösung zur Verfügung.
Neuherstellungskosten für Bürogebäude gemäß Empfehlungen des Hauptverbands der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs (SV-Heft 2/2020)
Bei dieser Berechnung werden die Herstellungskosten von Bürogebäuden auf Basis der Brutto-Grundfläche (BGF) ermittelt. Dabei werden folgende Parameter berücksichtigt:
Auf Basis der ausgewählten Parameter werden die Tabellenwerte automatisch in die Berechnung übernommen. Mit Hilfe der Anpassungs- und Korrekturfaktoren können die individuellen Verhältnisse des zu bewertenden Objekts berücksichtigt werden.
Die Einstufung der Ausstattungsqualität ist bei der automatisierten Ermittlung der Tabellenwerte maßgeblich. Mit der Berechnung können Sie sachverständig die Beurteilung (einfach, mittel, hoch) pauschal wählen. Sie können aber auch optional mit Hilfe der detaillierten Aufgliederung der einzelnen Gebäudeteile mit der Gebäudeteil-Gewichtung in % für jeden Gebäudeteil die Einstufung individuell vornehmen und so die Ausstattungskategorie für das gesamte Gebäude ermitteln.
Die hinterlegten Tabellenwerte werden einmal im Jahr vom Hauptverband der gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen veröffentlicht und stehen immer in aktueller Form in dieser Softwarelösung zur Verfügung.
Bei den Berechnungen zur Ermittlung der Normalherstellungskosten wurden die aktuellen Baupreisindizes der Statistik Austria (3. Quartal 2020) berücksichtigt.
Bei den Berechnungen zur Ermittlung der Normalherstellungskosten wurden die aktuellen Baupreisindizes der Statistik Austria (1. Quartal 2020) berücksichtigt.
Bei den Berechnungen zur Ermittlung der Normalherstellungskosten wurden die aktuellen Baupreisindizes der Statistik Austria (4. Quartal 2019) berücksichtigt.
Bei sämtlichen Barwertberechnungen zu Leibrenten, Verbindungsrenten und Lasten wurden zur nachvollziehbaren Darstellung der Berechnungen der Barwertfaktor gemäß ausgewählter Sterbetafel (vorschüssig), ein allfälliger Reduktionsfaktor und der bereinigte Barwertfaktor ergänzt.
Bei diesen Berechnungen kann nun auch der Barwert für 2 Personen gemäß der ausgewählten Sterbetafel ermittelt werden.
Bei sämtlichen Berechnungen, bei denen der Barwert als Verbindungsrente gemäß der ausgewählten Sterbetafel berechnet wird, können nun auch gleichgeschlechtliche Paare berücksichtigt werden.
Aktualisierung des gesetzlichen Pflegegeldes auf Basis der Pflegestufen per 01.01.2020.
Neben der amtlichen Sterbetafel (2010/2012) kann nun auch die aktuelle vorläufige Sterbetafel (2018) ausgewählt werden. Damit ist es möglich, die Abweichung des Barwerts gemäß der amtlichen Sterbetafel 2010/2012 gegenüber der aktuellen vorläufigen Sterbetafel (zuletzt verfügbar 2018) zu ermitteln.
Bei den Berechnungen zur Ermittlung der Normalherstellungskosten wurden die aktuellen Baupreisindizes der Statistik Austria (3. Quartal 2019) berücksichtigt.
Weiters ist nun das Textfeld sowie das Feld des aktuellen Baupreisindex offen. Dadurch können manuelle Eingaben getätigt werden und Sie sind nicht mehr von unserem Updatezyklus abhängig.
Bei allen MRG-Mietzinsberechnungen, bei denen der Richtwertmietzins angewendet wird, wurde der ab 01.04.2019 gültige Richtwertmietzins berücksichtigt. Ebenfalls wurde auch der vom neuen Richtwertmietzins abhängige Grundkostenanteil ergänzt.
Bei den Berechnungen zur Ermittlung der Normalherstellungskosten wurden die aktuellen Baupreisindizes der Statistik Austria berücksichtigt.
Bei der Ermittlung der Normalherstellungskosten (NHK) für Hallenbauten werden die Bereichsgrenzen bei den Zu- und Abschlägen nicht mehr geprüft. Somit ist nun eine individuelle Berücksichtigung der Zu- und Abschläge möglich.
Mit dieser Berechnung können Sie die Herstellungskosten für Wohnbauten gemäß Literatur Liegenschaftsbewertung, Heimo Kranewitter, 7. Auflage (Manzverlag) - Sachverständigen-Bürogemeinschaft Ing. Jelena Orlainsky, MSc und Ing. Dkfm. Peter Steppan ermitteln.
Die Herstellungskosten können auf Basis Wohn-Nutzfläche (WNFL), Brutto-Rauminhalt (BRI), Brutto-Grundfläche (BGF) und Netto-Grundfläche (NGF) ermittelt werden. Bei der Ermittlung der NHK werden folgende Parameter berücksichtigt:
Die Erläuterungen zur Anwendung finden Sie unter der kontextbezogenen F1-Hilfe.
Mit dieser Berechnung können Sie die Neuherstellungskosten gemäß Veröffentlichung in der "Sachverständige" ermitteln.
Die NHK können auf Basis Nutzfläche und Rauminhalt ermittelt werden. Weiters werden die NHK auf Grund des Bewertungsstichtags und des integrierten Baupreisindex für den Rauminhalt und die Nutzfläche automatisch ermittelt.
Mit dieser Berechnung können Sie die Herstellungskosten für Hallen gemäß Literatur Liegenschaftsbewertung, Heimo Kranewitter, 7. Auflage (Manzverlag) - Sachverständigen-Bürogemeinschaft Ing. Jelena Orlainsky, MSc und Ing. Dkfm. Peter Steppan ermitteln.
Die Herstellungskosten können auf Basis Brutto-Grundfläche (BGF) ermittelt werden. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten werden folgende Parameter berücksichtigt:
Die Erläuterungen der Merkmale für die Zuordnung der Gebäudequalität finden Sie unter der kontextbezogenen F1-Hilfe.
Bei sämtlichen Leibrenten- und Verbindungsrentenberechnungen wird nunmehr die detaillierte amtliche Sterbetafel (2010/2012) der Statistik Austria auch für über 100-jährige Personen herangezogen.
Weiters kann neben der amtlichen Sterbetafel (2010/2012) nun auch die aktuelle vorläufige Sterbetafel (2017) ausgewählt werden. Damit ist es möglich, die Abweichung des Barwerts gemäß der amtlichen Sterbetafel 2010/2012 gegenüber der aktuellen vorläufigen Sterbetafel (zuletzt verfügbar 2017) zu ermitteln.
Die Berechnung wurde mit den aktuellen Kategoriemietzinsen aktualisiert.
Die Berechnung wurde mit den aktuellen Mieten nach § 45 (EVB-Mietzins) aktualisiert.
Mit diesem Tool kann geprüft werden, ob der Richtwertmietzins anzuwenden ist (Verlinkung auf den Servicerechner der MA25). Durch die Beantwortung einzelner Fragen zum Mietobjekt soll eine Abschätzung getroffen werden, ob die Mietzinsvereinbarung dem Richtwertmietzins unterliegt.
Mit diesem Tool kann der Richtwertmietzins berechnet werden (Verlinkung auf den Servicerechner der MA25). Bei der Berechnung der Richtwertmiete wird auf Grund der Adressinformation der von der MA25 definierte Lagezuschlag berücksichtigt.
Die Ermittlung des Barwerts eines Wohnrechts für 2 Personen erfolgte bisher in vereinfachter Form, was in bestimmten Fällen zu nicht zufriedenstellenden Ergebnissen geführt hat. Ab sofort erfolgt die Berechnung des Barwerts auf Basis einer Verbindungsrente gemäß versicherungsmathematischen Grundsätzen (Barwertfaktor für eine Verbindungsrente gemäß Sterbetafel, wobei die aktuelle Sterbetafel 2010/2012 auch das Lebensalter der über 100-jährigen Personen berücksichtigt).
Die Ermittlung des Barwerts eines Fruchtgenussrechts für 2 Personen erfolgte bisher in vereinfachter Form, was in bestimmten Fällen zu nicht zufriedenstellenden Ergebnissen geführt hat. Ab sofort erfolgt die Berechnung des Barwerts auf Basis einer Verbindungsrente gemäß versicherungsmathematischen Grundsätzen (Barwertfaktor für eine Verbindungsrente gemäß Sterbetafel, wobei die aktuelle Sterbetafel 2010/2012 auch das Lebensalter der über 100-jährigen Personen berücksichtigt).
Die Ermittlung des Barwerts für 2 Personen erfolgte bisher in vereinfachter Form, was in bestimmten Fällen zu nicht zufriedenstellenden Ergebnissen geführt hat. Ab sofort erfolgt die Berechnung des Barwerts auf Basis einer Verbindungsrente gemäß versicherungsmathematischen Grundsätzen (Barwertfaktor für eine Verbindungsrente gemäß Sterbetafel, wobei die aktuelle Sterbetafel 2010/2012 auch das Lebensalter der über 100-jährigen Personen berücksichtigt).
Bei sämtlichen Barwertberechnungen von Leibrenten wird nun bei der aktuellen Sterbetafel 2010/2012 der Statistik Austria auch das Lebensalter der über 100-jährigen Personen berücksichtigt.
Es wird nunmehr für die Ermittlung des Barwerts die korrekte Sterbetafel 2010/2012 herangezogen, wobei auch das Lebensalter der über 100-jährigen Personen berücksichtigt wird.
Die Berechnung wurde gemäß den aktuellen Bestimmungen und Richtwerten angepasst.
Es wird nunmehr auf die aktuelle Berechnung des Barwerts gemäß Bewertungsgesetz des BMF verlinkt.
Die Berechnung wurde gemäß den aktuellen Bestimmungen und Richtwerten angepasst. Neu ist die Möglichkeit, mehrere Anpassungen als Abschlag oder Zuschlag zu berücksichtigen.
Die Berechnung wurde gemäß den aktuellen Bestimmungen und Richtwerten angepasst.
Die Berechnung wurde gemäß den aktuellen Bestimmungen und Richtwerten angepasst.
Bei den aktualisierten Berechnungen wurde die Programmhilfe (F1) angepasst.
Der Immobilienmanager Plus! steht nun in einer neuen Version als Update zur Verfügung.
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Der Immobilienmanager Plus! steht nun in einer neuen Version als Update zur Verfügung.
Der Immobilienmanager Plus! steht nun in einer neuen Version als Update zur Verfügung. Eine Problematik in der folgenden Berechnung wurde behoben:
Pflegebewertung mit Pflegewahrscheinlichkeit -> Pflegefall noch nicht eingetreten
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