Die Ermittlung der Baukosten nach dem Pauschalwertmodell erfolgt nach folgender Formel:
(anteilige) Nutzfläche (bzw. um 30 % gekürzte Bruttogeschoss-Fläche) x Baukostenfaktor x Fertigstellungsfaktor
Bei der Druckausgabe im GREST-Portal werden zur besseren Nachvollziehbarkeit auch die auf Basis des Flächenfaktors ermittelten anrechenbaren Flächen nun mit 2 Kommastellen angezeigt. Dadurch kann sich bei der Multiplikation der gerundeten anrechenbaren Fläche X Baukostenfaktor X Altersfaktor eine geringfügige Differenz zu den gemäß obiger Berechnungsformel korrekt ermittelten Baukosten-Einzelwerten ergeben.
Die Immobilien-Durchschnittspreis-Tabellen 2021 der Statistik Austria ab 01.06.2022 sind verfügbar.
Aktualisierung des Handbuches, der Fragen und Antworten sowie der Checkliste
Diese stehen hier zum Download zur Verfügung bzw. direkt im Portal:
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Checkliste: Hierbei handelt es sich um eine Erfassungs-Checkliste mit identer Portalstruktur. Diese kann als Vorlage für Ihre Sekretärin bzw. Erfassung der Daten im Portal dienen.
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Über das ? im Portal stehen Ihnen nun die Anwenderhinweise für die Immobilien-Durchschnittspreise 2021 zur Verfügung.
Die Immobilien-Durchschnittspreis-Tabellen 2020 der Statistik Austria ab 01.06.2021 sind verfügbar.
Aktualisierung des Handbuches, der Fragen und Antworten sowie der Checkliste
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Checkliste: Hierbei handelt es sich um eine Erfassungs-Checkliste mit identer Portalstruktur. Diese kann als Vorlage für Ihre Sekretärin bzw. Erfassung der Daten im Portal dienen.
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Über das ? im Portal stehen Ihnen nun die Anwenderhinweise für die Immobilien-Durchschnittspreise 2020 zur Verfügung.
Die Begrenzung der Grundstücksfläche auf maximal 3.000 m² wurde berücksichtigt. Bei Überschreitung ist eine Berechnung mit dem Immobilienpreisspiegel der Statistik Austria nicht möglich.
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Die Immobilien-Durchschnittspreis-Tabellen 2019 der Statistik Austria ab 01.06.2020 sind verfügbar.
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Über das ? im Portal stehen Ihnen nun die Anwenderhinweise für die Immobilien-Durchschnittspreise 2019 zur Verfügung.
Die Immobilien-Durchschnittspreis-Tabellen 2018 der Statistik Austria ab 01.06.2019 sind verfügbar.
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Über das ? im Portal stehen Ihnen nun die Anwenderhinweise für die Immobilien-Durchschnittspreise 2018 sowie 2017 zur Verfügung.
Die Immobilien-Durchschnittspreis-Tabellen 2017 der Statistik Austria ab 01.06.2018 sind verfügbar.
Die neue Liste für Bezirksgerichte und Grundbücher ist verfügbar. Die Änderungen bzw. Aktualisierungen lt. Statistik Austria sind automatisch enthalten.
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Die manuelle Eingabe des Erwerbszeitpunktes ist nun untersagt. Erfassung nur mehr über Schaltfläche möglich.
Neue Immobilien-Durchschnittspreis-Tabellen 2016 der Statistik Austria ab 13.06.2017
Die Statistik Austria hat neue Immobiliendurchschnittspreise veröffentlicht.
Anwendbarkeit gemäß Information der Statistik Austria:
"Die veröffentlichten Durchschnittspreise von Statistik Austria können gemäß der Grundstückswertverordnung als Grundlage zur Berechnung der Grunderwerbsteuer auf unentgeltlichen Erwerb (Erbschaft, Schenkung) verwendet werden. Voraussetzung zur Anwendung der Tabellen 2016 ist, dass die Steuerschuld nach 12.06.2017 entstanden ist. Für unentgeltlichen Erwerb zwischen 01.01.2017 und 12.06.2017 sind die Tabellen für 2015 heranzuziehen. Werden für Regionen oder Kategorien keine Durchschnittswerte angegeben, zum Beispiel aufgrund einer zu geringen Anzahl an Transaktionen, muss eine andere Möglichkeit zur Immobilienwertbestimmung herangezogen werden."
Im Portal werden bei Bewertungen mit Erwerbszeitpunkt nach dem 12.06.2017 die Preistabellen 2016 der Statistik Austria für die Ermittlung des Durchschnittspreises automatisch herangezogen. Beachten Sie, dass bei den Immobilienkategorien Häuser und Eigentumswohnung nun auch das Baujahr (Jahr der Fertigstellung) zu berücksichtigen ist.
Detaillierte Informationen zur Anwendung der Preistabellen 2015 und 2016 der Statistik Austria finden Sie direkt im Portal unter ? / Immobilienpreise 2015 sowie Immobilienpreise 2016.
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Checkliste: Hierbei handelt es sich um eine Erfassungs-Checkliste mit identer Portalstruktur. Diese kann als Vorlage für Ihre Sekretärin bzw. Erfassung der Daten im Portal dienen.
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Der Immobilienpreisspiegel der WKO ist für alle Berechnungen mit Stichtag > 31.12.2016 nicht mehr anzuwenden. Für Berechnungen mit Stichtag > 31.12.2016 ist nur mehr der Preisspiegel der Statistik Austria heranzuziehen.
Somit steht die Berechnung des Grundstückswerts auf Basis des Immobilienpreisspiegels der WKO für alle Berechnungen mit Stichtag (Erwerbszeitpunkt) bis 31.12.2016 zur Verfügung. Bei Berechnungen mit Stichtag > 31.12.2016 erfolgt die Berechnung des Grundstückswerts neben der Pauschalwertmethode nun nur mehr über die Durchschnittspreise der Statistik Austria.
Bitte beachten Sie, dass Sie für eine Berechnung nach den Durchschnittspreisen der Statistik Austria die passende Immobilienkategorie auswählen müssen (Grundstück, Haus, Eigentumswohnung).
Nach Rückfrage bei der Statistik Austria sind die Kategorien für die Durchschnittspreise wie folgt zu verstehen:
Weitere Informationen zur Anwendung der Preistabellen (Anwenderleitfaden) finden Sie hier.
Die bisherigen Kategorie-Einträge für die Liegenschaftstypen stehen für Berechnungen mit Stichtag bis zum 31.12.2016 unverändert zur Verfügung.
Für Berechnungen mit Stichtag ab 01.01.2017 wurden auf Grund der Änderung der Berechnungsbasis für die Ermittlung des Grundstückswerts nach der Immobilienpreisspiegelmethode (Durchschnittspreise der Statistik Austria anstatt Immobilienpreisspiegel der WKO) die Kategorien geändert.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei jeder Berechnung die geeignete Liegenschaftskategorie auswählen müssen, da ausgehend von der gewählten Liegenschaftskategorie die automatische Berechnung des Baukostenfaktors in % und des Altersfaktors in % abgeleitet wird. Die Berücksichtigung der Wohnungseigentumsanteile ist ebenfalls abhängig von der gewählten Liegenschaftskategorie, sodass bei allen Liegenschaftskategorien, die mit Wohnungseigentum verbunden sind, die Wohnungseigentumsanteile zu berücksichtigen sind, damit der Bodenwertanteil korrekt berechnet werden kann.
Über die Hilfefunktion finden Sie bei der Auswahl der korrekten Liegenschaftskategorie die passende Unterstützung.
Bei der Ermittlung des Grundstückswerts spielt der Erwerbsstichtag eine entscheidende Rolle. Vom Erwerbsstichtag abhängig ist, welcher geeignete Preisspiegel (Immobilienpreisspiegel der WKO oder Durchschnittspreise der Statistik Austria) heranzuziehen ist.
Erläuterungen zum Erwerbsstichtag bzw. Entstehen der Steuerschuld finden Sie hier.
Hier erhalten Sie eine Übersicht samt Gegenüberstellung der Grunderwerbsteuer gemäß Pauschalwertmodell sowie Immobilienpreisspiegel-Modell.
WICHTIG: Daten zum Immobilienpreisspiegel-Modell werden in Abhängigkeit zur gewählten Liegenschaftskategorie eingeblendet.
Diese Maske dient lediglich als Ansicht und wird im Ausdruck nicht ausgegeben.
In der Übersicht Ihrer angelegten Berechnungen steht Ihnen nun die Schaltfläche Wartung zur Verfügung:
Über diese Schaltfläche kann der Upload Ihrer Logodatei für den Berechnungsausdruck (sämtliche Grafikdateien werden unterstützt) erfolgen.
WICHTIG: Die hochgeladene Logodatei kann im Ausdruck skaliert werden.
NEU: Erfassen Sie hier gewünschte Erläuterungen bzw. Erklärungen zur Berechnung.
WICHTIG: Der hier erfasste Kommentar wird im Ausdruck ausgegeben.