"Treffen Sie zwei Fliegen auf einen Streich: Lukrieren Sie Steuerersparnisse für Ihre Auftraggeber und positionieren Sie sich als Experte."
Heinz Raunikar, Consultant
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Seit 2016 gelten für die Grunderwerbsteuer eine neue Bemessungsgrundlage und ein neuer progressiver Steuertarif. Berechnet wird die Steuer nun vom Grundstückswert. Der Grundstückswert zur Bemessung der Grunderwerbsteuer kann auf drei Arten berechnet werden:
WEB-Applikation, auf die Sie jederzeit zugreifen können (über Internetbrowser, via PC, MAC und mobile Endgeräte)
Umfangreiche Hilfefunktionalitäten mit Anwenderdokumentation und fachlicher Unterstützung
Einmalig online registrieren und sofort loslegen - kein Download und keine Installation erforderlich
Selbsterklärend, geringe Einarbeitungszeit
Ausgabe der Wertermittlung als Word
Datenbank zur Ablage Ihrer Bewertungen
Einfache und rasche Ermittlung des anteiligen Grundstückwerts auf Basis des Pauschalwertmodells
Ermittlung des Grundwertes über den anteiligen dreifachen Bodenwert (der Bodenwert ist beim Finanzamt anzufragen). Der dreifache Bodenwert wird mit dem Faktor der jeweiligen Gemeinde gemäß Anlage zur GrWV hochgerechnet
Eingabe- bzw. Berechnungsmöglichkeit der Nutzfläche bzw. Bruttogrundrissfläche
Automatische Ermittlung des Baukostenfaktors des jeweiligen Bundeslandes abhängig von der Art (Nutzung) und Alter bzw. Sanierung des Gebäudes
Flexible Bewertung von vielen Gebäuden bzw. Gebäudeanteilen und getrennter Berücksichtigung des Baukosten- und Alterskostenfaktors
Ermittlung des Grundstückwerts auf Basis des Preisspiegels des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhändler für alle darin dargestellten Kategorien (Preisspiegel 2015 bzw. ab Juni Preisspiegel 2016)
Automatische Zuordnung des Bezirks
Der Grundstückswert wird auf Grund der Lage und des Wohnwertes bzw. der Qualität mit dem entsprechenden Wert gemäß Immobilienpreisspiegel ermittelt