Die Plausibilisierung bzw. Überprüfung eines Gutachtens eines Sachverständigen stellt eine komplexe, schwierige und verantwortungsvolle Aufgabe dar. Um die Qualität und den Inhalt eines Gutachtens beurteilen zu können, ist die Kenntnis der wesentlichen gesetzlichen Grundlagen und nationalen bzw. internationalen Bewertungsstandards erforderlich.
Steht bei der gutachterlichen Tätigkeit in der Regel die Ermittlung eines Immobilienwertes (Verkehrs-, Beleihungs-, Teilwert etc.) im Vordergrund, so beschäftigt sich die Plausibilisierung von Gutachten mit der Untersuchung des Inhalts eines vorliegenden Gutachtens (Annahmen, Methoden, Vorgangsweisen etc.). Bei einer Plausibilisierung steht daher die Stellungnahme zum vorliegenden Gutachten im Vordergrund, in der die formale, inhaltliche und methodische Angemessenheit eines Gutachtens, und dessen nachvollziehbare und verständliche ("plausible") Gesamtgestaltung beurteilt wird.
Eine Neubewertung ist grundsätzlich nicht Gegenstand einer Plausibilisierung von Gutachten. Sie kann jedoch in diesem Zusammenhang zusätzlich beauftragt werden bzw. zur Beantwortung allfälliger Fragestellungen hinsichtlich des zu prüfenden Gutachtens erforderlich sein. Die Überprüfungsziele einer Plausibilisierung können daher im Detail je nach Anlassfall und je nach Beauftragung variieren.
Themenschwerpunkte bei diesem Online-Fachseminar:
- Schritte und Ziele einer Plausibilisierung samt Praxisempfehlungen
- Qualitätsanforderungen der ÖNÖRM B 1802-1 idgF
- Hilfestellung zur strukturierten Vorgangsweise
Jetzt informieren & anmelden