Die bundesweiten „Empfehlungen für Zu- und Abschläge bei Nutzwertgutachten nach dem Wohnungseigentumsgesetz 2002“ wurden zuletzt im Jahr 2010 angepasst. Seit dessen hat sich die allgemeine Verkehrsauffassung, welche für die Bewertung der Zuschläge und Abstriche im Sinne des § 8 WEG ausschlaggebend ist, in einzelnen Fällen geändert.
Neue Themen, wie Energie, Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit, Ausstattungsmerkmale etc. haben in den letzten Jahren den Immobilienmarkt thematisch geprägt, sodass deren Einfluss auf die Nutzwertberechnung diskutiert wird.
Der Arbeitskreis Nutzwerte des Hauptverbandes der Gerichtssachverständigen widmet sich derzeit (Stand: Juni 2023) intensiv diesem Thema und ist im Begriff, die „Empfehlungen für Zu- und Abschläge bei Nutzwertgutachten nach dem Wohnungseigentumsgesetz 2002“ zu aktualisieren und im Herbst 2023 neu herauszugeben.
Aus diesem Grunde bietet die Sprengnetter Austria Akademie am 03. Oktober 2023 ein Seminar zum Thema an. Die ReferentInnen sind Mitglieder des Arbeitskreises und werden erläutern, welche Empfehlungen für Zu- und Abschläge sich im Zuge der Überarbeitung geändert haben. Genauso erfahren die Teilnehmer, welche wertbestimmenden Umstände erstmalig Eingang in die bundesweiten Empfehlungen finden und welche Gründe hierfür ausschlagend waren.
Weiters werden im Rahmen dieses Seminars praktische Tipps zu Spezialfragen im Bereich der Nutzwertfestsetzung, wie beispielsweise zu der Bewertung von Freiflächen oder Stellplätzen für KFZ und Fahrrädern, gegeben.